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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise
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Mit herzlichen Grüßen
Ihre
Fachanwältin für Arbeitsrecht
&
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht
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Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise
Frage: Bekomme ich noch Lohn, wenn ich in Quarantäne muss?
Antwort: Ja, es gilt hier nichts anderes, als wenn Sie auf Grund einer "normalen" Erkrankung arbeitsunfähig sind. Wenn sie mindestens 4 Wochen beschäftigt waren, muss der Arbeitgeber über 6 Wochen Lohn oder Gehalt weiter zahlen. Sie brauchen auch nicht befürchten, dass der Arbeitgeber auf Grund möglicher Umsatzeinbußen ihr Gehalt nicht zahlen kann. Denn er bekommt dieses Geld gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz vom Staat erstattet. Ab der siebten Woche erhalten Sie denn Krankengeld von der Krankenkasse.
Muss er den Betrieb auf Grund der Korona-Krise vorübergehend schließen, bekommen Sie Kurzarbeitergeld (unabhängig davon, ob Sie in Quarantäne sind oder nicht).
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ulrike Ludolf
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Unser Wohlfühl-Service für Sie
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